Ab 01.01.2025 wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen gelten. Die umsatzsteuerlichen Regelungen hierzu lassen sich im Wachstumschancengesetz nachlesen.

Wir versuchen, die rechtlichen Gegebenheiten so einfach wie möglich darzustellen:

  • Was bedeutet elektronische Rechnungsstellung?
    Unternehmen werden verpflichtend ihre Rechnungen als XRechnung (dieses Format kommt derzeit bereits im öffentlichen Auftragswesen zum Einsatz) oder im hybriden ZUGFeRD-Format (dies ist eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei) versenden müssen.
  • Wichtig: Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt ab 2025 nicht mehr als „elektronische Rechnung“!
  • Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwands wird es für die Unternehmen eine Übergangsregelung geben, die sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens richtet, allerdings ist dort die Zustimmung des Empfängers erforderlich.
  • Rechnungsempfänger müssen bereits ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.
  • Unser Fazit: An der elektronischen Rechnungsstellung führt kein Weg vorbei, zumal die Vorteile einer elektronischen Verarbeitung in Sachen Effizienz auf der Hand liegen.

Wie können wir Ihnen dabei helfen, die neuen rechtlichen Vorgaben einzuhalten?

Das Gute vorab: Wir können Ihnen helfen und Sie sowohl bei der Einführung eines entsprechenden ERP-(Warenwirtschafts-) systems als auch im Bereich Dokumentenmanagement begleiten.

Das bedeutet, wir bringen Sie gern in die Lage, elektronische Rechnungen gesetzeskonform zu erstellen, zu empfangen und zu verarbeiten.

Mit diesen beiden Möglichkeiten halten Sie spielend leicht alle rechtlichen Anforderungen ein und steigern Ihre Effizienz und Produktivität enorm.

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