Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung

Schon wieder gibt es neue rechtliche Anforderungen, die so manches Unternehmen vor große Herausforderungen stellen!

Ab 01.01.2025 wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen gelten.
Die umsatzsteuerlichen Regelungen hierzu lassen sich im Wachstumschancengesetz nachlesen.

Wir versuchen, die rechtlichen Gegebenheiten so einfach wie möglich darzustellen:

  1. Elektronische Rechnungsstellung
  • Was bedeutet elektronische Rechnungsstellung?
    Unternehmen werden verpflichtend ihre Rechnungen als XRechnung (dieses Format kommt derzeit bereits im öffentlichen Auftragswesen zum Einsatz) oder im hybriden ZUGFeRD-Format (dies ist eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei) versenden müssen.
  • Wichtig: Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt ab 2025 nicht mehr als „elektronische Rechnung“!
  • Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwands wird es für die Unternehmen eine Übergangsregelung geben, die sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens richtet, allerdings ist dort die Zustimmung des Empfängers erforderlich.
  1. Elektronischer Rechnungsempfang
  • Rechnungsempfänger müssen bereits ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.

Unser Fazit:

An der elektronischen Rechnungsstellung führt kein Weg vorbei,
zumal die Vorteile einer elektronischen Verarbeitung in Sachen Effizienz auf der Hand liegen.

Sie haben nun aber großes Glück!
Sie sind bei der VOGEL Unternehmensgruppe gelandet!

Wir können Sie dabei unterstützen, mit möglichst wenig Aufwand die neuen rechtlichen Vorgaben einzuhalten!

Wie machen wir das?

Wir bieten sowohl ein entsprechenden ERP-(Warenwirtschafts-) system an als auch ein digitales Archiv mit der Möglichkeit für kleine Workflows und einer einfachen Suchfunktion an – kurz: ein Dokumentenmanagementsystem.

Das bedeutet, wir bringen Sie gern in die Lage, elektronische Rechnungen gesetzeskonform zu erstellen, zu empfangen und zu verarbeiten.

Mit diesen beiden Möglichkeiten halten Sie spielend leicht alle rechtlichen Anforderungen ein und steigern Ihre Effizienz und Produktivität enorm.

Bei beiden Systemen installieren wir alles gemäß Ihren Anforderungen und schulen Ihre Mitarbeitenden auf die neue Software – damit die Einführung für Sie absolut reibungslos verläuft.

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf

und lassen Sie uns gemeinsam schauen,
wie Sie spielend leicht ins Jahr 2025 starten!

Lassen Sie sich überzeugen und uns Ihre Visionen umsetzen! Für Sie und gemeinsam mit Ihnen!
Schauen Sie sich in unseren jeweiligen Bereichen um und sprechen Sie uns auf das für Sie geeignete Konzept an.

We make your visions work!

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner